Okt. 18:

Unfall als Straftat?

Auch ein „normaler“ Unfall kann zu einem Strafverfahren führen.

Bereits wenn der Unfallgegner ein sogenanntes Schleudertrauma erleidet, wird ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher eingeleitet. Der Strafvorwurf lautet dann Fahrlässige Körperverletzung. Es drohen neben der Strafe Konsequenzen für die Fahrerlaubnis und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Eine anwaltliche Vertretung kann sinnvoll sein. Bei einer rechtlichen Überprüfung kann es auf viele Aspekte ankommen. Ist zum Beispiel die Verletzung des Unfallbeteiligten nachgewiesen? Zudem kann auch noch einmal die Frage der Unfallverursachung untersucht werden. Auch auf andere Gesichtspunkte kann hingewiesen werden.

Rechtsanwalt Jan Buchholz